Habe da mal wieder eine Frage. Muss man für den bösen Blick eine ABE oder Eintragung haben. Habe da keine Plan von. Klärt mich bitte auf.
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Habe da mal wieder eine Frage. Muss man für den bösen Blick eine ABE oder Eintragung haben. Habe da keine Plan von. Klärt mich bitte auf.
nur weil man nicht drüber spricht.....ist es nicht vergessen
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Also die Kunststoff -Teile, die man im Zubehör bekommt haben eine ABE. -Es muß ja festgelegt sein, wie Tief der gehen darf wegen Licht-Verlust, sonst könnteste ja den halben Scheinwerfer abdecken.
Wie sich das mit nem angeschweißten Bösen Blick genau verhält kann ich Dir nicht sagen, weil da ja keine Nummer etc. eingeprägt ist. -Frag mal Deinen TüV!
-Ich meine von einem Bekannten im Kopf zu haben, daß der beim TüV war, der TüV ihm auf dem Scheinwerfer im vorraus gezeigt hat, wie weit der böse Blick runter gehen darf und daß er das dann nachher so eingetragen bekommen hat....
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Moin,
komische Frage, meiner ist angeboren .......
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Jo als Warenzeichen ne also kann Tüvrelevant sein aufgrung von Sicherheitsvorschriften oder so... (passiver Unfallschutz...)
Wurstblinkerparagraph
Ich libbe eusch alle trotzdem oder gerade deswegen Dawischt Schoenramer
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Alles erledigt, kann dann auch geschlossen werden, der Ordnung halber
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